AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines / Vertragsabschluss

1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen sowie für künftige gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird.

1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1.3 Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen.

1.4 Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande.

1.5 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Aerne Analytic e.K.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder
Auftragsbestätigung.

2.2 Unsere Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt und Versandkosten, ohne gesondertes Zubehör, Installation und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

2.3 Unsere Rechnungen sind ab Ausstelldatum innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar, außer anders vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Aerne Analytic e.K. über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

2.4 Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist Aerne Analytic e.K. berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an Aerne Analytic e.K. Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% vom Nettowarenwert zu bezahlen. Bei Anfall von höheren Lagerkosten kann Aerne Analytic e.K. den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

2.5 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

3. Lieferfrist

3.1 Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.

3.2 Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.

3.3 Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung.

3.4 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie von uns nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

3.5 Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

4.1 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, selbständig Teillieferungen zurückzuweisen.

4.2 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

4.3 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder Lager verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

5. Umtausch bzw. Rücknahme

Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein Kulanzaustausch bedarf der schriftlichen Bestätigung durch Aerne Analytic e.K. und wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet. Dies gilt auch im Falle der von Aerne Analytic e.K. veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

6.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6.4 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

6.5 Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.

7. Gewährleistung / Haftungsausschluss

7.1 Aerne Analytic e.K. gewährleistet für eine Dauer von 12 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißteile. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht aus Gewährleistung. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.

7.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder
unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder Stromspannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/ oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

7.3 Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung durch Aerne Analytic e.K. oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden.

7.4 Sollte Aerne Analytic e.K. Reparatureinsendungen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist akzeptieren, besteht für den Käufer gegenüber Aerne Analytic e.K. kein Recht auf Minderung, Rückgängigmachung des Vertrages oder Nacherfüllung. In diesem Falle leitet Aerne Analytic e.K. die Reparatursache lediglich für den Käufer an ihre Vorlieferanten weiter, um die Inanspruchnahme einer eventuell bestehenden längeren Herstellergarantie zu ermöglichen. 

7.5 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die Paragraphen 377, 378 HGB.

7.6 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung gemäß § 439 BGB berechtigt. Der Tausch in höherwertigere Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen.

7.7 Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft.

7.8 In den Fällen, in denen auch für unseren Käufer kein Verbrauchsgüterkauf innerhalb der Lieferkette vorliegt, finden die Vorschriften § 474-479 BGB keine Anwendung. Sollte der Käufer die Ware im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs weiterverkaufen, so kann der Ersatz entstandener Aufwendungen gemäß § 478 BGB nur verlangt werden, wenn für die Entstehung der Aufwendungen Nachweis erbracht wird. Ersatz für solche Aufwendungen wird nur bis maximal 2% des Netto-Warenwertes gewährt. Weitergehende Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die vereinbarte 24-monatige Gewährleistung gemäß 7.1 dieser AGB als gleichwertiger Ausgleich gemäß § 478 IV S.1 BGB abgegolten.

7.9 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach § 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

7.10 Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen 

8.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.

8.2 Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

9. Verwendung von Kundendaten

Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

10. Ausfuhrgenehmigung

Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

11.1 Als Erfüllungsort für alle beidseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährsansprüche, wird Neu-Ulm vereinbart.

11.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Neu-Ulm vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

11.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.

 

Zuletzt aktualisiert: 29.08.2022